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Betriebsordnung

Dieses Dokument regelt den Betrieb des Freestyle Güterschuppen in Wald. Der Güterschuppen steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, hauptsächlich für die Ausübung von Freestyle-Sportarten und Bouldern offen.

 

Die Nutzenden sind verpflichtet, die Betriebsordnung einzuhalten. Regelverstösse werden durch den Verein Freestyle-Wald sanktioniert. Wir danken für die Beachtung und Einhaltung der Regeln.

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ÖFFNUNGSZEITEN

Mittwoch   15:00 Uhr  -  19:00 Uhr

Samstag    09:00 Uhr  -  17:00 Uhr

 

Während der Öffnungszeiten ist stets eine verantwortliche Person des Vereins anwesend. Die Öffnungszeiten gelten das ganze Jahr hindurch. 

 

 

EINTRITTSPREISE

Es wird generell zwischen Vereinsmitgliedern und Nichtmitgliedern unterschieden. Vereinsmitglieder bezahlen keinen Eintritt.

 

Jahres-Mitgliederbeitrag Einzelperson:

Alter 1 - 6 Jahre       CHF 20.00

Alter 7 - 17 Jahren   CHF 50.00

Alter ab 18 Jahren   CHF 80.00

 

Eine Mitgliedschaft kann direkt über unsere Webseite beantragt werden: WERDE MITGLIED

Die Mitgliedschaft gilt vom eingetragenen Anmeldedatum an, für 12 Monate. Für die Verlängerung deiner Jahresmitgliedschaft werden wir dich kontaktieren.

 

Einzeleintritte für Nichtmitglieder:

Alter 1 - 6 Jahre       CHF 4.00

Alter 7 - 17 Jahren   CHF 6.00

Alter ab 18 Jahren   CHF 8.00

 

Auch Kinder und Jugendliche, welche Infrastruktur und Geräte nicht nutzen, zahlen den Eintritt. Eltern, welche lediglich ihre Kinder betreuen, müssen keinen Eintritt bezahlen.

 

Inhaber einer KulturLegi erhalten 25 % Rabatt auf den Eintrittspreis.

 

 

 

ZAHLUNGSMODALITÄTEN             

Der Eintrittspreis ist vor Ort, bar oder per Twint zu entrichten.

 

 

ZUTRITT

Benützung der Anlage nur mit gültigem Bändel. Diesen bekommst du nach der Bezahlung oder nach dem Vorweisen deines Mitgliederausweises.

 

Kinder ab 8 Jahren dürfen die Anlage ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person benutzen.

 

 

VERMIETUNG

Raummiete für Anlässe:

Der Güterschuppen kann für Anlässe wie z.B. ein Geburtstagsfest etc. gemietet werden. Die Halle wird exklusiv vermietet. Dies ist ausschliesslich ausserhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.

 

Raummiete CHF 150.00 für die ersten 2 Stunden, jede weitere Stunde CHF 50.00

 

Maximale gesamthafte Hallenbelegung inkl. Betreuungspersonen 99 Personen. Auf der Galerie dürfen sich davon nur max. 49 Personen befinden.

 

Bitte melde dich dafür über unsere Webseite: Vermietung

Über die Bewilligung entscheidet der Verein.  

 

Leihmaterial:

Skateboard               CHF 2.00

Scooter                     CHF 2.00

BMX                          CHF 3.00

Helm/Schonerset    CHF 2.00

 

 

VERSICHERUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Benützung des Freestyle Schuppens erfolgt auf eigene Gefahr. Versicherung ist in jedem Fall Sache der nutzenden Person. 

Jegliche Haftung wird vom Verein Freestyle Wald abgelehnt. Die Nutzenden müssen sich dessen bewusst sein und Eigenverantwortung tragen. Es wird dringend empfohlen, bei Nutzung der Geräte und Anlage zweckmässige Kleidung und Schutzausrüstung zu tragen. Die vorgeschriebene und vor Ort publizierte Schutzausrüstung ist Pflicht. Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

 

 

RÜCKSICHTSNAHME

Um für alle einen angenehmen und sicheren Aufenthalt zu gewähren ist es wichtig, dass wir Rücksicht aufeinander nehmen. Bitte nehmt insbesondere Rücksicht auf die jüngeren Besuchenden. Rumspringen, Versteckspielen, Fangen und ähnliche Spiele sind nicht erlaubt. Das Tragen von Schmuck, Schlüsselbund etc., ist aus Sicherheitsgründen verboten.

 

 

BENÜTZUNG DER GERÄTE

Boulder-Anlage:

Bitte beachte unbedingt die bei der Boulderwand angebrachten Anweisungen und Sicherheitsvorschriften. Jegliche Haftung bei Unfällen wird abgelehnt. Aus hygienischen Gründen ist Barfuss-Klettern nicht erlaubt.

 

Freestyle Skatepark Elemente:

Diese dürfen mit Skateboards, BMX-Bikes, Scooters, Inline-Skates und like-a-bikes benützt werden. Während der Nutzung besteht ein striktes Helm Obligatorium. Es wird dringend empfohlen, zweckmässige Kleidung und Schutzausrüstung (gutes Schuhwerk, Gelenkschütze, etc.) zu tragen. Bitte nehmt Rücksicht auf die jüngeren Teilnehmenden. Vor Ort ist ein kleines Angebot an Sportgeräten sowie Schutzausrüstung zum Ausleihen vorhanden.

 

 

LÄRM

Die Lautstärke von Musik und Gesprächen sind auf ein Niveau zu begrenzen, dass keine Belästigung für andere Nutzenden und die Nachbarschaft darstellt. Die allgemein geltenden Lärmschutzregeln sind einzuhalten. Um Lärmklagen zu vermeiden, ist auch im Aussenbereich vor dem Güterschuppen Lärm zu vermeiden.

 

SACHSCHÄDEN / BESCHÄDIGUNGEN

Sachschäden jeder Art, ob absichtlich oder unabsichtlich verursacht, müssen sofort gemeldet werden, damit der Schaden behoben werden kann. Der Verein behält sich die Verzeigung und die Geltendmachung von Sachansprüchen ausdrücklich vor.

 

 

DIEBSTAHL / EINGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

Es werden keine Gegenstände vom Verein in Obhut genommen. Der Verein übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.

 

 

NOTFÄLLE

Um bei einem Notfall richtig vorzugehen, steht bei der Reception ein Notfallkonzept inkl. wichtigen Telefonnummern sowie eine Notfallapotheke bereit.

Alternativ zum Telefon kann die Applikation „EchoSOS“ aufs Smartphone durch die Nutzenden installiert werden. Per Knopfdruck kann dann Hilfe angefordert werden.

 

 

TOILETTEN

Nahe des Bahnhofgebäudes hat es öffentliche Toiletten, welche benützt werden dürfen.

 

 

PARKPLÄTZE

Der Freestyle Güterschuppen verfügt über keine eigenen Parkplätze. Das Parkieren vor der Rampe ist untersagt. Es können die öffentlich zugänglichen Parkplätze der SBB gegen Bezahlung per SBB App genutzt werden.

 

 

VERPFLEGUNG/ GETRÄNKE/ PICKNICK 

Getränke und Verpflegung darf in den Freestyle Güterschuppen mitgenommen und im dafür vorgesehenen Bereich auf der Galerie konsumiert werden. Schliessbare Wasserflaschen dürfen in der ganzen Halle genutzt werden. An der Reception gibt es ein kleines Verpflegungsangebot welches Bar oder per Twint bezahlt werden kann. 

Verpackungen und Essensreste sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen oder wieder mitzunehmen.

 

KONSUM VON ALKOHOL TABAK UND DROGEN

Der Konsum von alkoholischen Getränken, Tabakprodukten (inkl. E-Zigaretten) sowie Drogen jeder Art ist im Freestyle-Güterschuppen und draussen auf der Rampe verboten.

 

 

ALLGEMEINES VERBOT VON TIEREN

Tiere sind aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht zugelassen. 

 

 

BRANDSCHUTZ

Der Freestyle Güterschuppen ist zum grössten Teil aus Holz gebaut. Deshalb ist das Entfachen von offenem Feuer verboten. Für Notfälle, steht nahe der Reception ein Feuerlöscher und ein Notfallkonzept bereit. In der Halle dürfen sich max. 99 Personen und davon max. 49 Personen auf der Galerie aufhalten.

 

 

DATENSCHUTZ UND BILDAUFNAHMEN

Der Datenschutz ist zu gewährleisten. Alle Personen haben ein Recht am eigenen Bild und können selbst entscheiden, ob und wo ihre Fotos veröffentlicht werden. Dies gilt uneingeschränkt auch für soziale Medien wie Facebook und Instagram, selbst wenn die Zugangsberechtigungen eingeschränkt sind. Fotos von erkennbaren Personen gelten als Personendaten und unterliegen dem Schweizer Datenschutzgesetz. Ohne ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen keine Fotos in sozialen Medien veröffentlicht werden.

 

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Der Vorstand behält sich das Recht vor, diese Betriebsordnung jederzeit anzupassen.

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Wald, 23.09.2025

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